Recht & Finanzen |
21. Juli 2017
Die schönste Zeit des Jahres möchte man am liebsten gemeinsam mit der ganzen Familie verbringen. Erholung in beliebten Urlaubsregionen direkt vor der eigenen Haustür oder weit entfernt in exotischen Ländern steht ganz oben auf der Wunschliste. Doch wie lässt sich eine Trennung mit der gemeinsamen Zeit zwischen Kindern und den beiden Elternteilen in den Ferien vereinbaren?
Nach einer gescheiterten Beziehung ist die Betreuung von Trennungskindern meist klar definiert: nach dem Wechselmodell leben die Kinder in den meisten Fällen überwiegend bei einem Elternteil und verbringen üblicherweise nur jedes zweite Wochenende bei dem anderen Elternteil. Die Ferien bilden eine betreuungstechnische Ausnahme und müssen deshalb frühzeitig geplant werden.
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Anspruch auf Umgangsrecht in den Ferien?
Generell besteht ein Recht auf gemeinsame Zeit in den Ferien, der Umgangsberechtigte kann also einen Teil seines Urlaubs gemeinsam mit seinem Kind oder den Kindern verbringen. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren und nicht für Unmut auf beiden Seiten zu sorgen, sollte die Urlaubsplanung bereits mehrere Monate im Voraus gemeinsam abgestimmt werden. So können sich Eltern und Kinder auf die gemeinsamen Ferien einstellen und Schule, Job, Freizeitaktivitäten und den Freundeskreis koordinieren.
Ferien mit Mama oder Papa
Bei der Urlaubsplanung geben die Ferientermine der einzelnen Bundesländer eine grobe zeitliche Orientierung vor. In vielen Fällen werden die Ferien unter den beiden Erziehungsberechtigten aufgeteilt und die Kinder verbringen beispielsweise die erste Hälfte der Ferienwochen bei der Mutter und die restliche Ferienzeit bei ihrem Vater. Wichtig ist außerdem, dass nicht nur der Jahresurlaub der Eltern gemeinsam besprochen wird. Auch der Umgang in den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien muss geregelt sein. Folgende Varianten wären für die Planung der Ferien bei hälftiger Aufteilung denkbar, falls eine individuelle Zeitgestaltung eher schwierig ist: In den geraden Jahren legt der Vater den Umgang für die Winter-, Pfingst- und Herbstferien fest, die Mutter bestimmt den Umgang in den Oster- und Sommerferien. In den ungeraden Jahren werden die Ferienzeiträume dann getauscht.
Sollten die Fronten so verhärtet sein, dass keine einvernehmliche Umgangsregelung für die Ferien gefunden werden kann, lässt sich das Besuchsrecht auch mit der Unterstützung des Jugendamtes oder gerichtlich regeln. Dies sollte jedoch zum Wohl des Kindes unbedingt vermieden werden, denn Streit und Unstimmigkeiten zwischen den eigenen Eltern sind für Trennungskinder eine besondere Belastung.
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